Die steuerliche Abziehbarkeit

 

 
Unsere gemeinsame Leidenschaft für Strumpf und Straps ist sicherlich ein sehr schönes, leider aber auch nicht so billiges Hobby. Qualitativ hochwertige Strumpfhalter mit passenden Strümpfen, insbesondere natürlich Nahtnylons oder Seidenstrümpfe, haben ihren Preis. Da lohnt sich doch die Überlegung, ob diese Kosten nicht z.B. steuerlich geltend gemacht werden können. Es gilt daher zu diskutieren, ob Herr Eichel, seines Zeichens Bundesfinanzminister, sich nicht finanziell an unserer Leidenschaft beteiligt.
Steuerlich können Ausgaben nur im Rahmen der sieben Einkunftsarten, als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Greifen wir zunächst auf die sieben Einkunftsarten zurück:

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Ausgangsfall: Die Bäuerin trägt im Rahmen Ihrer Feld- oder Stallarbeit farblich passend zu Ihrer Schürze und Gummistiefeln Nahtnylons. Die Kosten der Strümpfe sind als Ausgaben steuerlich nur dann zulässig, wenn durch das Tragen der Nylons eine wesentliche Verbesserung des Ertrages (Feldfrüchte oder Milcherzeugung) eintritt, d.h. die Nahtnylons müssen ursächlich für einen Ertragsteigerung verantwortlich sein. Im Rahmen der Feldarbeit ist eine Ertragsteigerung durch Nahtnylons sicherlich nicht weiter zu prüfen. Ein Abzug ist daher wohl zu verwehren. Zu prüfen bleiben die Auswirkungen der Nahtnylons bei der Stallarbeit. Erhöhte Erträge können in diesem Bereich insbesondere durch erhöhte Milchmengen oder erhöhte Schwangerschaften von Kühen entstehen. Maßgebend ist aber auch hier die Ursächlichkeit der Nahtnylons für die erhöhten Erträge. D.h. die Bäuerin muß für einen Ausgabenabzug der Strümpfe nachweisen, daß Ihre Unterkleidung (Straps und Strumpf) maßgeblich für die Ertragssteigerung verantwortlich ist. An diesem Punkt kann nur die Wissenschaft weiterhelfen. Findige Bäuerinnen in Großbritannien haben hierzu einen großangelegten Feldversuch gestartet. Den Kühen, Ochsen und Bullen wurden ständig bei der Arbeit der Bäuerinnen Straps und Strumpf gezeigt. Die Reaktionen der Tiere waren verblüffend. Ähnlichen dem männlichen Verhalten beim Menschen wurden beim Anblick von Strumpf und Straps auffällige Verhaltensmuster deutlich: Zittern am ganzen Körper, Verdrehen der Augen, .....von den Bäuerinnen liebevoll als BSE-Syndrom (Besondere Auswirkungen von Strümpfen auf Einhufer) bezeichnet. Fazit: Nahtnylons rufen nicht nur auf männliche Wesen der Gattung Mensch ungewöhnliche Reaktionen hervor. Allerdings werden erst künftige Untersuchungen des BSE-Syndroms zeigen, ob diese reizenden Anblicke im Stall auch tatsächlich zu Ertragsteigerungen führen. Bis zum Abschluß der Untersuchungen ist daher leider eine Abziehbarkeit der Kosten von Strumpf und Straps im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zu verneinen.

Soweit gewünscht, wird die Serie "Die steuerliche Abziehbarkeit von Strumpf und Straps" fortgesetzt.

Stly