Unsere gemeinsame Leidenschaft für Strumpf
und Straps ist sicherlich ein sehr schönes, leider aber auch nicht so
billiges Hobby. Qualitativ hochwertige Strumpfhalter mit passenden
Strümpfen, insbesondere natürlich Nahtnylons oder Seidenstrümpfe,
haben ihren Preis. Da lohnt sich doch die Überlegung, ob diese Kosten
nicht z.B. steuerlich geltend gemacht werden können. Es gilt daher zu
diskutieren, ob Herr Eichel, seines Zeichens Bundesfinanzminister, sich
nicht finanziell an unserer Leidenschaft beteiligt.
Steuerlich können Ausgaben nur im Rahmen der sieben Einkunftsarten, als
Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht
werden. Greifen wir zunächst auf die sieben Einkunftsarten zurück:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Ausgangsfall: Die Bäuerin trägt im Rahmen Ihrer Feld- oder Stallarbeit
farblich passend zu Ihrer Schürze und Gummistiefeln Nahtnylons. Die
Kosten der Strümpfe sind als Ausgaben steuerlich nur dann zulässig,
wenn durch das Tragen der Nylons eine wesentliche Verbesserung des
Ertrages (Feldfrüchte oder Milcherzeugung) eintritt, d.h. die
Nahtnylons müssen ursächlich für einen Ertragsteigerung
verantwortlich sein. Im Rahmen der Feldarbeit ist eine Ertragsteigerung
durch Nahtnylons sicherlich nicht weiter zu prüfen. Ein Abzug ist daher
wohl zu verwehren. Zu prüfen bleiben die Auswirkungen der Nahtnylons
bei der Stallarbeit. Erhöhte Erträge können in diesem Bereich
insbesondere durch erhöhte Milchmengen oder erhöhte Schwangerschaften
von Kühen entstehen. Maßgebend ist aber auch hier die Ursächlichkeit
der Nahtnylons für die erhöhten Erträge. D.h. die Bäuerin muß für
einen Ausgabenabzug der Strümpfe nachweisen, daß Ihre Unterkleidung
(Straps und Strumpf) maßgeblich für die Ertragssteigerung
verantwortlich ist. An diesem Punkt kann nur die Wissenschaft
weiterhelfen. Findige Bäuerinnen in Großbritannien haben hierzu einen
großangelegten Feldversuch gestartet. Den Kühen, Ochsen und Bullen
wurden ständig bei der Arbeit der Bäuerinnen Straps und Strumpf
gezeigt. Die Reaktionen der Tiere waren verblüffend. Ähnlichen dem
männlichen Verhalten beim Menschen wurden beim Anblick von Strumpf und
Straps auffällige Verhaltensmuster deutlich: Zittern am ganzen Körper,
Verdrehen der Augen, .....von den Bäuerinnen liebevoll als BSE-Syndrom
(Besondere Auswirkungen von Strümpfen auf Einhufer) bezeichnet. Fazit:
Nahtnylons rufen nicht nur auf männliche Wesen der Gattung Mensch
ungewöhnliche Reaktionen hervor. Allerdings werden erst künftige
Untersuchungen des BSE-Syndroms zeigen, ob diese reizenden Anblicke im
Stall auch tatsächlich zu Ertragsteigerungen führen. Bis zum Abschluß
der Untersuchungen ist daher leider eine Abziehbarkeit der Kosten von
Strumpf und Straps im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zu
verneinen.
Soweit gewünscht, wird die Serie "Die steuerliche Abziehbarkeit
von Strumpf und Straps" fortgesetzt.
Stly
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